
Obligatorischer Hundehalterkurs SKN
Das neue Hundegesetz und was bedeutet das?
Das BVET-Bundesamt für Veterinärwesen schreibt neu ab 1.September 2008 vor:
Art.68 TschV Anforderung bei der Hundehaltung
Personen, die einen Hund
erwerben wollen, müssen vor Erwerb einen Sachkundenachweis über ihre
Kenntnisse betreffend die Haltung von Hunden und den Umgang mit ihnen
erbringen, sofern sie nicht
nachweislich schon einen Hund gehalten haben. Innerhalb eines Jahres nach Erwerb
eines Hundes
hat die für die Betreuung verantwortliche Person den Sachkundenachweis zu
erbringen,
dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann.
Vor dem ersten Hundekauf:
Wer noch nie einen Hund
besass, muss vor dem Kauf eines Hundes einen mindestens 4-stündigen
Theoriekurs besuchen. Es werden die Bedürfnisse, der richtige Umgang, wie viel
Zeit und Geld und
andere wichtige Informationen vermittelt, die es braucht, um einen Hund zu
halten.
Es gibt keine Prüfung. Die Lektionen dienen der Aufklärung und Information.
Praktischer Kurs mit dem Hund:
Mit jedem neuen Hund,
auch wenn man bereits einen Hund hat, muss ein im Minimum
4-stündiger Kurs, im ersten Jahr nach Erhalt des Hundes, absolviert werden.
Im Kurs lernt man, Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen, wenn
der Hund
problematische Verhaltensweisen zeigt. Es gibt keine Prüfung, auch der praktische
Kurs dient der Aufklärung und Information.
Informationen zum obligatorischen Hundehalterkurs SKN
| Kursdaten | Kurskosten | Kursort |
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Praxiskurse 2012
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Praxiskurs à 4 Lektionen Fr.
150.--
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Praxiskurs:
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Theoriekurse
Theoriekurse finden nach Absprache statt. Bitte sich direkt mit den Kursleitern in Verbindung setzen
Kursleitung
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Anna Junker E-Mail: a.junker(at)bluewin.ch |
Pia Heller E-Mail: pia.heller(at)bluewin.ch |
Haben wir Ihr Interesse geweckt,
oder haben sie Fragen? Rufen Sie uns unter den obengenannten Nummern an,
oder schreiben Sie uns eine E-Mail, so können wir alles Weitere persönlich
mit Ihnen besprechen.
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